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Zum Verbot von MON810 (Gentechnik AG)

Bezügklich des von Frau Aigner ausgesprochenen Anbau-Verbotes von MON810 halte ich mich mit einer "kurzen" Stellungsnahme lieber zurück, weil m. E. erst der weitere Verlauf zeigen wird, welche Ernsthaftigkeit dahinter steht und von welchem Bestand dieses Verbot sein wird.

Außerdem bleibe ich sowieso hyper-skeptisch, ob diesmal wissenschaftliche gewonnene Daten tatsächlich konsequent Gehör erhalten. Denn in der offiziellen Begründung des BVL wurde ein ziemlich gewichtiger Punkt in der Risiko-Einschätzung von GVO (gentechnisch veränderten Organismen) angeführt: Nämlich, dass das Gift, das der MON810 in seinem Innerem ausbildet, gegen weitaus mehr Lebewesen schädlich wirkt, als dies bisher bei seiner Vorgänger-Form beobachtet wurde. Dieses Vorgänger-Eiweiß, so zu sagen die Original-Version des Bt-Eiweißes, entsteht in einem Bodenbakterium. Die Gentechniker wollen zwar, es gelingt ihnen allerdings nicht, die genetische Information für das Bt kontrolliert aus dem Bakterium in das Maisgenom zu verpflanzen, so daß sie dort unversehrt und unverändert "ankäme". Das in dem GV-Mais MON810 gebildete Bt-Eiweiß steht in Verdacht eine geringere biologische Spezifizität als sein Vorbild, das bakteriell gebildete Bt, aufzuweisen. Niemand kann beantworten, bis wohin denn der „neue“ Schädlichkeitsradius reicht. Vielleicht wirkt das Gift jetzt auch bei Menschen? Wie wenig wissenschaftliches Vorgehen bei der Kommerzialisierung von Gentechnisch Verändertem Leben bisher berücksichtigt wird, noch dass es bei der Zulassung eine Rolle zu spielen scheint, zeigt sich in Deutschland selber ja aufs beste: Hier ist doch allen Ernstes die erste für den geschäftsmäßigen Anbau freigegebene GV-Pflanze, eine die keine Zulassung als Lebensmittel besitzt. Eine Auskreuzung oder ähnliches hat sofort fatale Folgen für andere Erzeuger. Ist soviel Dummheit Absicht? Denn es merkt doch so nun wirklich jeder, wenn z. B. Imker genverseuchten Honig vernichten müssen, dass Agar-Gentechnilk, die ursprüngliche Welt besetzt und zerstört.. Mit dieser Begründung, das Gift sei möglicherweise vermehrt wirksam, wird Frau Aigner wohl eine Menge Ge-GenWind aus den USA erhalten: Dort hatte das UmweltMinisterium, die EPA, im Jahr 2000 offiziell festgestellt, dass das Bt dermaßen schwach toxisch sei, dass man vorab für sämtliche Bt-haltigen Pflanzen keine Obergrenzen aufzustellen oder zu beachten bräuchte. Dieser Entscheidung dienten nur kurzzeitige Gift-Tests als Grundlage, jedoch keine Langzeitstudien. Es ist auch anzunehmen, dass für diese Aussagen wiederum nur Tests mit bakteriell gebildeten Bt-Eiweißen gemacht worden waren. Aus der Sicht eines Konsumenten bin ich das Warten satt: ständig Abstimmungen über meinen Kopf und Mund hinweg und ständig Fristen, die ablaufen… - aber simpelste Tatsachen werden seit Jahren von den in dieser Angelegenheit Verantwortlichen und Urteilenden nicht wahrgenommen, noch anschließend deren Klärung eingefordert oder andere Konsequenzen, die sich aus der Kenntnis von solchen Fakten ableiten, umgesetzt. Das sind Tatsachen, die eindeutig dem Gebot der Lebensmittelsicherheit zuwiderlaufen. Wo wir nämlich an dieser Stelle dabei sind, die so genannte biologische Spezifizität von Bt-Eiweißen realistischer einschätzen zu wollen, könnten wir zuerst einmal fragen: wie real war denn eigentlich bis vor Gen-Mais und Co. eine orale Aufnahme oder die Exposition mit Bt bei uns Menschen? Die GVO-Hersteller entziehen ihre Bt-GVO nämlich ausführlicheren Tests, indem sie behaupten, dass Bt eine Geschichte sicheren Gebrauches vorweisen könne, u. a. weil sich Bt-Mittel im Öko-Anbau bewährt hätten. Bakterielles Bt jedoch unterliegt im Freiland vielfachen Abbaufaktoren. Dahingegen ist das Bt in einem GVO fest in diesem drin, es kann weder von der Oberfläche der Pflanze, noch ihrer Früchte gespült werden, auch wird es selbst durch Erhitzen nicht unbedingt vollständig zersetzt. Bt-Giftstoffe sind bisher eine Domäne der Bodenbakterien. Niemand pflegt Erde zu verspeisen. Und vor allem ißt niemand freiwillig Tonnen über Tonnen an Erde, um auf die Summe an Bt zu gelangen, die z. B. eine Kuh mit der Menge Futter aufnimmt, die es für die „Herstellung“ eines Liters Milch benötigt. Trotz dieser einfachsten aller Tatsachen also, daß wir Menschen es gänzlich nicht gewohnt sind, Bt-haltige Nahrung zu uns zu nehmen und wir nicht wissen, wie Menschen darauf reagieren, wenn sie es tun, weil dies nicht systematisch untersucht wurde, sind in Deutschland zur Zeit noch andere Bt-Mais-Sorten und diese sogar direkt als Lebensmittel zugelassen. Möglicherweise stecken diese - von uns Verbrauchern unbemerkt - bereits in Produkten. Sie müssen nicht genannt werden, solange ihr Anteil noch nicht mehr als 0,9 % übersteigt. Auf jeden Fall sind bereits jetzt in der EU und in Deutschland deutlich mehr GVO als Futter- oder Lebensmittel zugelassen, bei denen eine ähnliche Ausweitung des Wirkungsspektrums eines GV-Bt-Eiweißes wie bei MON810 nicht mehr theoretisch ausgeschlossen werden kann. Auch der umstrittene MON863 fiele darunter oder der ebenfalls in Untersuchungen durch unabhängige Forscher bereits negativ aufgefallene Nk603. Hier wird ersichtlich, wie das Verbot von MON810 selber möglicherweise "Gefahr läuft", nicht nur spezifisch für MON810 zu gelten. Schließlich: was liegt denn näher als zu fragen, wie denn der Wirkungsspielraum anderer GVO zu beurteilen ist, die ebenfalls Bt oder andere giftige Substanzen herstellen sollen? Welchen Schwierigkeiten sähe man sich wohl bei der Umsetzung eines Verbotes von weiteren dieser eben genannten Bt-GVO gegenüber? Auf einer Informations-Veranstaltung in Saerbeck, ausgerichtet vor kurzem durch die Initiative für eine gentechnikfreie-rgionale Landwirtschaft Münster, wurde die Frage aus dem Publikum, wo man denn noch zu 100 % GV-freies Maissaatgut erhalten könne, nur unsicher beantwortet. Man müsse, wenn man bewusst keine Gentechnik auf seinem Feld haben wolle, zu Sorten greifen, die nicht absichtlich zur Einkreuzung von Gentechnischen Veränderungen genutzt würden, und hoffen, dass diese nicht verseucht sind….hier zeigte sich doch mehr als deutlich die fundamentalste aller einfachen Tatsachen, nämlich, dass GVO nicht zurückgeholt werden können. Deshalb muß man sich vor dem Einsteigen gut überlegen, ob man es wirklich ausschließen kann, dass man später nicht aussteigen will oder gar muß… Möglicherweise wird Frau Aigner aber einer Ausweitung und einer vollständigeren Bewusstwerdung des Dilemmas „fehlende Sicherheit von GVO“ durch einen Urteilsspruch aus dem Braunschweiger Verwaltungsgericht entgehen. Hier nämlich setzt sich Monsanto gegen das Verbot zur Wehr. Bisher hat dieses Gericht viele für Monsanto freundliche Urteile gesprochen. Diesmal etwa könnte es klarstellen, dass Frau Aigner nicht befugt ist, bereits verkauftes Saatgut zu stoppen. Das dürften nur Länderbehörden. Es besteht jetzt also wieder die Gefahr, dass fundamentale Kritik an der Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen durch juristisches und formalrechtliches Gerangel erfolgreich verhackstückt wird, statt dass sie den Anbau stoppt und direkt zu einem folgerichtigem Moratorium führt. Auf diese Weise würde die GV-Industrie ein weiteres Jahr gewinnen. Ein weiteres wichtiges Jahr in diesem Spiel auf Zeit, den Markt mit den eigenen GVO.Produkten zu überschwemmen, bevor sich effektiver Widerstand dagegen hat formieren können. (gw)

Weitere Infos: htttp://www.keine-gentechnik.de