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Pastor freigesprochen

Pastor Keunecke wurde am Montag vom Landgericht freigesprochen, vom Amtsgericht Herford war er zuvor zu 2000 Euro verurteilt worden.

Am 13. Juli fand das Berufungsverfahren am Landgericht Bielefeld gegen Pastor Keunecke statt. In einem Saal für 20 Personen, waren ungefähr 60 ZuschauerInnen.

Es ging um die Unterstützung einer kurdischen Frau und ihren zwei Töchtern, welche sich ohne gültige Papiere in Deutschland aufgehalten hatten. Pastor Keunecke hatte sie für einige Zeit in seiner Wohnung aufgenommen.
 Die Familie mit türkischer Staatsangehörigkeit hatte Asyl in Deutschland beantragt, das jedoch abgelehnt worden war.  Daraufhin war die Familie untergetaucht, der Vater flüchtete in ein anderes europäisches Land. Nachdem die Mutter mit ihren Töchtern schon über ein Jahr lang untergetaucht waren, kamen sie nach Bielefeld und Herford. Die Mutter hatte sich verlobt und plante eine Heirat, die ihr ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ermöglicht hätte. Aus juristischen Gründen musste diese Heirat in der Türkei stattfinden. Als sie im August 06 in die Türkei geflogen war, löste ihr Verlobter allerdings die Verlobung und sie konnte nicht zurückkehren. Die Mädchen leben inzwischen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Herford.

Der Richter hatte Vorgeschlagen das Verfahren ohne Auflagen einstellen zu lassen. Pastor Keunecke und sein Anwalt wären auch damit einverstanden gewesen, nur der der Staatsanwalt hatte dieses abgelehnt. Der Staatsanwalt war sowieso recht seltsam, da er die selbstlose Aufnahme von Flüchtlingen mit Holocaustleugner verglichen hatte. Denn ein Holocausteugner würde auch aus Gewissensgründen gegen das Gesetz handeln. ebenso wie Pastor Keunecke. Des weiteren wäre für ihn die Unterstützung von Illegalen weniger schlimm, wenn die Unterstützer dadurch selber von profitieren würden. D.h. wenn Illegalisierte beschäftigt werden ist das weniger verurteilenswert.

Als ob es nicht ein Unterschied ist, ob ich Recht breche um den Menschenrechten zu dienen oder Recht breche um Unrecht zu leugnen.

Jedenfalls musste auf Grund der Ablehnung der Einstellung des Staatsanwaltes die Beweisaufnahme nochmal fehlerfrei neu gemacht werden um eine Berufung aus formalen Gründen zu verhindern. So wurden z.B. auch ein Brief vorgelesen mit der Abschlussbermerkung: „Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist somit auch ohne Unterschrift gültig.“
Der Richter hat bei der Urteilsverkündigung betont, dass das Urteil kein Grundsatzurteil wäre. Dabei gibt es das entsprechende Grundsatzurteil schon vom BGH.

Bisher gab es entsprechende Verfahren allerdings nur in anderen Bundesländern und nicht in NRW. Es liegt der Verdacht Nahe, dass da schwarz/gelbe Landesregierung Interesse an einer Verurteilung gehabt hat. (rh)