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Bielefelder Erklärung für ein Bleiberecht für Roma

Für ein dringend notwendiges Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge in Deutschland.

Am 31. Dezember 2009 endet die gesetzliche Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Ab da droht vielen Flüchtlingen, die z.T. bis zu 20 Jahren in Deutschland gelebt haben, die Abschiebung. Die Altfallregelung bzw. §104a AufenthG, ist eine seit August 2007 gültige Bleiberechtsregelung, die Menschen eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis geben soll, die sich seit 8 Jahren(Alleinstehende) bzw.6 Jahren (Familien) in Deutschland aufhalten und den Status einer Duldung innehaben. Am 31. Dezember müssen sie nachweisen können,dass sie ihre Lebensunterhalt überwiegend eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert haben. Können sie diese Bedingungen erfüllen, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 S.1 AufenthG. Können sie das nicht, fallen sie in eine Duldung zurück und sind somit von Abschiebung bedroht.

Die Unterzeichnenden sind der Meinung, dass die Altfallregelung eine viel zu kurzfristigeRegelung ist, da erstens die Ausschlussgründe und die Bewilligungspraxis zu restriktiv sind und zweitens die zeitlichen Bedingungen zu knapp bemessen sind. Darüber hinaus widerspricht die Stichtagsregelung, nach der nur die Flüchtlinge, die schon am 1.7.2007 seit 6 bzw. 8 Jahre in Deutschland geduldet waren, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen und die übrigen nicht, dem vorgeblichen Ziel des Gesetzgebers, langjährig Geduldeten einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Die Problematik der Kettenduldungen ist mit dieser Altfallregelung nicht abgeschafft. Den Aufenthaltsstatus an einen dauerhaften Arbeitsplatz zu knüpfen, halten wir, angesichts der Tatsache, dass vor Einführung der Altfallregelung jahrelang keine Arbeitserlaubnisse erteilt wurden und somit Flüchtlinge vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren, für ungerechtfertigt. Gerade aber auch angesichts jahrelanger Ausgrenzung von geduldeten Flüchtlingen aus dem gesellschaftlichen Leben, u.a. auch durch Nichtfinanzierung von Deutschkursen, Residenzpflicht, fehlende Schulpflicht (bis 2002 in NRW), halten wir solch hohe Anforderungen an Integration und Lebensunterhaltssicherung für zynisch. Verschiedene Organisationen haben sich bereits kritisch zum §104a des AufenthG geäußert: Die Kirchen, die Caritas und die Diakonie bezeichnen die Altfallregelung als „Scheinlösung“ und Duldungen als prekären Aufenthaltsstatus, die den „Menschen weiterhin keine Perspektive eröffnet“, und fordern daher die Praxis der Kettenduldung zu beenden und ein humanitäres Bleiberecht zu sichern. Das Netzwerk alpha-Arbeit für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge kritisiert in einer Presseerklärung: „In Zeiten der Inflation, der Befristungen, in denen ausgebildete Menschen Schwierigkeiten haben, ihren vollen Lebensunterhalt zu verdienen, erscheint es kaum durchführbar, dass auch Menschen mit Einschränkungen, die gewollt über Jahre nicht arbeiten durften, eine Arbeit finden, die sie und ihre Familie vollständig versorgen könnte.“ Menschen „können nicht von Zauberhand mit einem Mal voll integriert sein.“ und gerade die Schwachen blieben bzgl. der Altfallregelung auf der Strecke. Immer noch leben in Deutschland ca. 105.000 Menschen mit dem Status einer Duldung, 60 % davon leben länger als 6 Jahre in Deutschland. Für diese Menschen bedeutet dies weiterhin, dass sie ständig ihre Abschiebung fürchten müssen. Folglich fehlt eine beständige Basis, auf der sie ihre Lebensplanung vornehmen könnten. Für all die Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus muss eine Lösung gefunden werden. In Bielefeld, haben z. Zt. ca. 250 Menschen eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf Probe, d.h. sie werden Ende des Jahres von der Ausländerbehörde überprüft werden. Insgesamt leben in Bielefeld ca. 550 Flüchtlinge mit ungesichertem Status (Duldung und Aufenthaltserlaubnis nach §104a AufenthG) , die meisten von ihnen schon viele Jahre. Konkret fordern wir die Stadt Bielefeld auf, sich u.a. beim Städtetag für eine großzügige Erweiterung der Altfallregelung einzusetzen.Darüber hinaus fordern wir den Rat der Stadt auf, die Verwaltungen anzuweisen, bei allen langjährig geduldeten Flüchtlingen die Ermessensspielräume der Altfallregelung positiv zu nutzen, bzw. die Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.5 wohlwollend zu prüfen. Der § 25 Abs.5 AufenthG und der § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG können unserer Ansichtv nach in Verbindung mit § 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sehr gut auf langjährig geduldete Flüchtlinge, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben,angewendet werden. Die Europäische Menschenrechtskonvention bezieht sich dabei vor allen Dingen auf die Situation der in Deutschland aufgewachsenen Kinder, die hier und nicht im Herkunftsland ihrer Eltern ihre Heimat haben.Gerade die Flüchtlinge, die am 01.01.2010 keine Aufenthaltserlaubnis bekommen, aber bisher in der Altfallregelung waren, stellen Härtefälle im Sinne des § 25 Abs. 4 S.2 AufenthG dar, weil sie seit vielen Jahren in Deutschland leben undbesondere Integrationsleistungen geleistet haben. Entsprechend fordern wir folgendes:

Der Stichtag muss abgeschafft werden!
Kettenduldungen müssen vermieden werden!
Auch wer keine (bzw. nicht genügend oder ausreichend bezahlte) Arbeit findet,

muss bleiben dürfen!
Auch die Nicht-Erwerbsfähigen, wie Alte und Kranke, müssen bleiben dürfen!
Trennungen von Familien müssen vermieden werden!
Es muss von Anfang an finanzierte Sprachkurse für alle geben!

Unterstützergruppen bitte bis Anfang Oktober an: cellrein@web.de

(Initiert vom AK-Asyl)