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Bericht über die Grundeinkommens-veranstaltungen

Bielefeld – Im Rahmen der Ausstellung zum bedingungslosen Grundeinkommen (bge) haben die Organisatoren attac bielefeld und die Bürgerwache e.V. zwei Veranstaltungen zum bge durchgeführt.

In einer Eröffnungsveranstaltung hat Werner Rätz (attac Ratsmitglied und Mitglied der bundesweiten attac ag genug für alle) einen Vortrag zum „bedingungslosen Grundeinkommen als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge“ gehalten. Dabei ging er auf unterschiedliche Vorstellungen verschiedener Gruppen ein, die sich in ihrer Ausgestaltung unterscheiden. Während das Basic Income einen individuellen Rechtsanspruch, ohne Arbeitszwang und Bedürftigkeitsprüfung postuliert, wird im deutschsprachigem Raum zusätzlich die Existenzsicherung gefordert. Darüber hinaus fordert die attac ag "genug für alle" ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle im Land lebenden Menschen.

Rätz kritisierte, es gäbe nicht zu wenig Arbeitswillige, sondern zu wenig Arbeitsplätze. Des weiteren würden mehr als 60 Prozent der gesellschaftlich sinnvollen Tätigkeiten in nicht bezahlter Arbeit ausgeübt. „Es geht um gesellschaftliche Teilhabe, die in Deutschland mit Geld verbunden ist, deshalb fordern wir ein bedingungsloses Grundeinkommen.“

Das bge sollte nicht nur national, sondern international umgesetzt werden. Erste Projekte (teilweise zeitlich begrenzt) in Brasilien, Sambia und Namibia haben gute Erfolge gezeigt. In allen Regionen hat ein Grundeinkommen die Lebenssituation der Menschen und die lokale Wirtschaft verbessert.

Von einem bge würden vor allem Einkommenslose, prekär Beschäftigte, Frauen, von einem Ernährer Abhängige (z.B. Kinder, Behinderte...), Kreative und, im internationalen Rahmen, Menschen in den Ländern des Südens profitieren. Mit entsprechenden Steuergesetzen kann, aus Sicht von Werner Rätz, ein bge umgesetzt werden.

In der Folgeveranstaltung „Pro und Contra Grundeinkommen“ am 15.01. debattierten Andreas Geiger (Bundesweite Erwerbslosenbewegung) und Daniel Kreutz (Sozialexperte) über das bge. Einig sind sie sich: Menschen ohne Erwerbsarbeit sollten ohne Druck Geld zur Existenzsicherung bekommen.

Laut Andreas Geiger sollte das bge nicht mit einem Arbeitszwang verbunden sein und ohne Bedürftigkeitsprüfung allen Menschen gewährt werden, damit alle am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Des weiteren sollte die Trennung zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten aufgehoben werden. Gegenwärtig „befinden wir uns in einem Übergang von Arbeit zu gesellschaftlichen Tätigkeiten“ so Geiger.

Das bge sollte eine Geldsumme von etwa 800,- Euro, zuzüglich der Krankenversicherung und Warmmiete umfassen. Der Staat als Träger kann es durch Einsparungen von Sozialleistungen wie z.B. dem Kindergeld finanzieren. Über das Grundeinkommen hinausgehende Einkommen werden mit einem Steuersatz von 50% belegt und tragen so zur Finanzierung bei.

Daniel Kreutz zufolge ist das bge untauglich und gefährlich. Bei einem bge muss der Staat die Existenz der Lohnabhängigen (unabhängig von ihren Einkommen) sichern. „Sobald der Staat die Existenz sichert, gibt es keinen Grund für Unternehmen mehr, einen existenzsichernden Lohn zu bezahlen. Die Folge wäre ein Kombilohn für alle Beschäftigten zusätzlich“.

Aus Sicht von Kreutz sichert der Mindestlohn eine existenzsichernde Bezahlung der Beschäftigten. „Wir brauchen eine paritätisch finanzierte Arbeitslosenversicherung, einen armutsfesten repressionsfreien Mindestlohn für Einkommenslose und einen geschlechtergerechten Arbeitsmarkt. Gesellschaftlich nützliche, ehrenamtliche Arbeit muss auch ordentlich bezahlt werden.“, sagte Kreutz.

Kreutz zufolge könne das bge die Arbeitslosigkeit nicht lösen. Erwerbslosigkeit kann nur mit einer radikalen Arbeitszeitverkürzung von 30 bis 20 Std./Wo. bei vollem Lohn angegangen werden. Die Arbeitslosigkeit von gering qualifizierten kann auch nur mit deren Qualifizierung behoben werden. Dazu bedarf es besserer Schulen ohne soziale Selektion.

Juana Riquelme